Urkunde

über die Errichtung einer Zustiftung „Wittelsbacher Jubiläumsstiftung" für weibliche Studierende in der Stiftung Maximilianeum

Nach dem Willen König Maximilians II. ist die Stiftung Maximilianeum durch Urkunde vom 20. August 1876 (GVBl. S. 595 – BayBS II S. 666) mit dem Sitz in München errichtet worden. Gemäß § 2 der Stiftungsurkunde beigegebenen Grundbestimmungen soll die Maximilianeumsstiftung "in unabänderlicher Weise dem Zwecke gewidmet sein, talentvollen bayerischen Jünglingen die Erreichung jener Stufe wissenschaftlicher und geistiger Ausbildung zu erleichtern, welche zur Lösung der höheren Aufgaben des Staatsdienstes erforderlich ist."

 

In Würdigung des segensreichen Wirkens, das die Stiftung in ihrem mehr als hundertjährigen Bestehen entfaltet hat, ist Seine Königliche Hoheit Herzog Albrecht von Bayern als Nachfahr und als derzeitiger Chef des Hauses des königlichen Stifters zu dem Wunsche gelangt, das Stifteranliegen auf die Förderung weiblicher Studierender auszudehnen. Anders als zur Zeit der Errichtung der Maximilianeumsstiftung nehmen heute auch Frauen an der akademischen Ausbildung und in hervorragender Stellung am Berufsleben teil. Der Maximilianeumsstiftung, die der königliche Stifter seinerzeit mit Mitteln seines Privatvermögens errichtet hat und die diese Mittel ausschließlich für den vom Stifter unabänderlich bestimmten Zweck zu verwenden hat, soll eine Einrichtung an die Seite gestellt werden, die mit derselben Zielsetzung und in dem selben Geist der Förderung besonders begabter weiblicher Studierender dient. Die 800. Wiederkehr des Jahres der Verleihung des Herzogtums Bayern an Otto von Wittelsbach gibt Anlaß, nachfolgend die Zustiftung Wittelsbacher Jubiläumsstiftung für weibliche Studierende in der Stiftung Maximilianeum zu errichten:

 

A.

1. Herzog Albrecht von Bayern errichtet eine Zustiftung zur Stiftung Maximilianeum, die den Namen "Wittelsbacher Jubiläumsstiftung" trägt. Er wendet der Stiftung einen Geldbetrag von DM 250 000.-- zu. Außerdem hat er der Stiftung das Recht eingeräumt, unter Verwendung seines Namens eine Jubiläumsmedaille herzustellen und zu verwerten und damit Einnahmen zu erzielen. Sollte die Zustiftung mit dem Geldbetrag von DM 250 000.-- und den Nettoeinnahmen aus der Jubiläumsmedaille eine Kapitalausstattung von insgesamt 2 Mio DM nicht erreichen, so wird Herzog Albrecht von Bayern den für diese Kapitalausstattung fehlenden Betrag der Zustiftung noch zuwenden. 

2. Die Erträgnisse aus dem Sondervermögen Wittelsbacher Jubiläumsstiftung sind ausschließlich dafür zu verwenden, weibliche Studierende zu fördern. 

3. Für die Zustiftung Wittelsbacher Jubiläumsstiftung sollen die für die Maximilianeumstiftung jeweils geltenden Bestimmungen über den Stiftungszweck (§ 2 der Grundbestimmungen) und über die Aufnahme in die Stiftung (§§ [eigentlich § mit Überstrich] 13 mit 20 der Grundbestimmungen) entsprechend angewendet werden. Aufgaben und Befugnisse der Organe der Stiftung Maximilianeum sollen sich in gleicher Weise auf die Zustiftung erstrecken, wobei künftig im Kuratorium auch Frauen vertreten sein sollen. Das Protektorat des Präsidenten der Universität München erstreckt sich auch auf die Zustiftung. 

4. Entsprechende Geltung sollen ferner die Bestimmungen der Maximilianeumsstiftung über den eventuellen Übergang der Rechte an der Stiftung und dem Stiftungsvermögen auf die Universität München oder Würzburg oder Erlangen oder auf die Stadtgemeinde München haben. 

5. Für Abänderungen der Bestimmungen dieser Urkunde über die Zustiftung gilt § 37 Abs. 1 und 2 der Grundbestimmungen für das Maximilianeum in München entsprechend mit der Maßgabe, daß sie auch der Zustimmung des Chefs des Hauses Wittelsbach bedürfen.

 

B.

Die Stiftung Maximilianeum, vertreten durch den Präsidenten der Universität München, Professor Dr. Nikolaus Lobkowicz, nimmt hiermit die vorstehende Zustiftung an. Die Verwaltung der Zustiftung geschieht nach den Zusatzbestimmungen zur Satzung der Stiftung Maximilianeum.

 

München, Schloß Nymphenburg, den 27. Juni 1980

 

gez. Herzog Albrecht von Bayern

gez. Nikolaus Lobkowicz