Zur Aufnahme in die Stiftung Maximilianeum ist ein mehrstufiges Verfahren zu durchlaufen.
Stufe 1: Vorschlag durch die Schule (ca. Mitte bis Ende April)
Jedes Jahr haben die Leiterinnen und Leiter sämtlicher Gymnasien sowie der Fach- und Berufsoberschulen in Bayern und der linksrheinischen Pfalz (bei der Gründung 1852 zu Bayern gehörig) die Möglichkeit, talentierte Schülerinnen und Schüler der 12. bzw. 13. Jahrgangsstufe für die Aufnahme in die Stiftung Maximilianeum bzw. in die Wittelsbacher Jubiläumsstiftung vorzuschlagen. Der ehemalige bayerische Regierungsbezirk Pfalz liegt heute überwiegend in Rheinland-Pfalz, teilweise im Saarland. Um für einen Vorschlag in Betracht zu kommen, sind ausgezeichnete schulische Leistungen Voraussetzung. Die Grundbestimmungen der Stiftung verlangen darüber hinaus, dass man aus Bayern bzw. der Pfalz kommt ("bayerisches Indigenat") sowie ein "christliches Glaubensbekenntnis und tadellose sittliche Führung" vorweisen kann. In der Regel ist diesen Voraussetzungen Genüge getan, wenn die Allgemeine Hochschulreife in Bayern oder der Pfalz erworben wurde und entweder der christliche Religionsunterricht besucht wurde oder ein Bekenntnis zu den ethischen Grundwerten des christlichen Glaubens schriftlich vorgelegt wird. Vermögensverhältnisse und Elternhaus spielen keine Rolle. Ein Studium der Theologie für ein Kirchenamt und der Medizin ist gemäß den Grundbestimmungen nicht förderfähig. Eine Selbstbewerbung ist ausgeschlossen.
Die Anmeldung für die Sonderprüfung zur Aufnahme in das Maximilianeum bzw. in die Zustiftung des Hauses Wittelsbach zur Stiftung Maximilianeum erfolgt für Schülerinnen und Schüler aus Bayern terminlich parallel mit der Anmeldung für die Prüfung bei den Ministerialbeauftragten nach den Bestimmungen des Bayerischen Eliteförderungsgesetzes. Die Ministerialbeauftragten nehmen die Bewerbungsunterlagen entgegen und leiten diese an das Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus weiter.
Bewerberinnen und Bewerber aus der Pfalz werden unmittelbar an das Staatsministerium gemeldet.
Stufe 2: Abitur
Für die Meldung zur Maximsprüfung werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Abiturleistungen vorausgesetzt:
A) Gymnasium in Bayern (ab Abiturjahrgang 2011)
B) Gymnasium in der Pfalz
1) Gymnasium in Rheinland-Pfalz
2) Gymnasium im Saarland
C) Fach- oder Berufsoberschule
Stufe 3: Hochbegabtenprüfung
Die Hochbegabtenprüfung beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien des jeweiligen Bezirks entscheidet nicht nur über das Anrecht zur Aufnahme in die Studienförderung des Max-Weber-Programms Bayern nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz, sondern auch über die Zulassung zur Maximsprüfung. Erforderlich ist eine Platzierung unter den 180 besten Absolventinnen und Absolventen in der bayernweiten Rangliste sowie die Aufnahme in das Max-Weber-Programm. Das Ergebnis sollte ferner in der Regel nicht weniger als 60 von maximal 75 Punkten betragen (bei Fach- und Berufsoberschulen: nicht weniger als 48 von maximal 60 Punkten).
In der Pfalz gibt es keine vergleichbare Prüfung; nach Stufe 2 folgt daher unmittelbar Stufe 4.
Stufe 4: Maximsprüfung im Kultusministerium (ca. Anfang bis Mitte Juli)
Als Sonderprüfung für die Aufnahme in die Stiftung Maximilianeum wird die Maximsprüfung zentral im Kultusministerium abgehalten. Von einem Gremium von etwa einem Dutzend Lehrern werden Fragen zu unterschiedlichsten Themen gestellt, die von den Schulfächern ausgehen, sich aber keinesfalls auf den Abiturstoff beschränken müssen. Worum es da so im Einzelnen gehen kann, muss leider ein Geheimnis bleiben. Besonderer Wert wird auf die Fähigkeit gelegt, über den Schulstoff hinaus zu denken und vorhandenes Wissen auf ungewohnte Aufgabenstellungen anzuwenden.
Im Vorfeld der Maximsprüfung führt die Stiftung - regelmäßig an einem Samstag Mitte Juni bis Anfang Juli - eine Infoveranstaltung durch, bei der persönlich oder online Fragen zur Prüfung und zum Leben in der Stiftung gestellt und beantwortet werden können.
Stufe 5: Auswahlgespräch des Kuratoriums (ca. Ende Juli bis Anfang August)
Die letzte Runde des Aufnahmeverfahrens findet in den Räumen der Stiftung Maximilianeum statt. Das Auswahlgespräch, zu dem die Besten aus der Maximsprüfung zugelassen sind, wird vom Kuratorium der Stiftung Maximilianeum durchgeführt. Ziel ist es, einen Eindruck von der Persönlichkeit der Kandidatinnen und Kandidaten zu bekommen. Hierzu wird ein breites Spektrum an Fragen gestellt, die sich nur am Rande auf Gelerntes, sondern ganz allgemein auf deren bisherige Erfahrungen und künftige Ziele beziehen. Dabei wird auf Aspekte wie Kommunikationsfähigkeit, Offenheit, Neugier, Flexibilität, Reflexionsvermögen und emotionale Intelligenz geachtet. Dem Kuratorium der Stiftung obliegt dann auch die Entscheidung über die Aufnahmevorschläge; ausgesprochen wird die Aufnahme anschließend vom Präsidenten der Ludwig-Maximilians-Universität München. Ein Anspruch auf Aufnahme kann aus dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung und des Auswahlgesprächs somit nicht abgeleitet werden.
Termine 2023:
01.07.2023: Informationsveranstaltung an der LMU (nach gesonderter Einladung)
10. - 14.07.2023: Maximsprüfung im Kultusministerium
22.07.2023: Auswahlgespräche des Kuratoriums
In dem Gebiet, aus dem Bewerbungen für die Stiftung Maximilianeum kommen können, erreichen jährlich etwa 1000 Abiturientinnen und Abiturienten einen Notendurchschnitt von 1,0. Unter diesen werden regelmäßig etwa sechs bis acht Kandidatinnen und Kandidaten aufgenommen.